Mitgliedschaft
Mitglied der LPK kann nur sein, wer in Mecklenburg-Vorpommern als hauptberuflicher Journalist seinen Arbeitsschwerpunkt in der landespolitischen Berichterstattung hat. So ist es in § 6 der LPK Satzung festgelegt. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Die Mitgliedschaft ist an die Tätigkeit für Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk, Fernsehen und Agenturen gebunden.
Zur Zeit sind landespolitische Korrespondenten folgender Medien in der LPK-MV e.V. vertreten:
Schweriner Volkszeitung, Ostseezeitung, Nordkurier, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Der Spiegel, NDR-Hörfunk, NDR-Fernsehen, ZDF, Ostseewelle, Radio Paradiso, Deutschlandfunk, dpa, AFP, epd.
Von einer ordentlichen Mitgliedschaft ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Pressestellen, Fach-, Verbands-, und Parteiorganen, Amtsblättern, Anzeigenblättern und Firmenpublikationen. Ihnen steht eine außerordentliche Mitgliedschaft offen. Außerordentliche Mitglieder sind u.a. Vertreter von:
Rechtsanwaltskammer M-V, Haus und Grundbesitzerverband, Vereinigung der Unternehmensverbände, Bildungswerk der Wirtschaft, Technikerkrankenkasse, IHK Schwerin, IHK Rostock, Barmer Ersatzkasse, Landeskommando Bundeswehr, Agentur Steinke & Hauptmann, Sozialverband VdK, Bund der Steuerzahler, Pressestelle SPD im Landtag, Diakonisches Werk M-V, Nordkirche, Wiro Rostock.
Der Jahresmitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder zum 1. 1. 2020 beträgt 150.- €, für außerordentliche Mitglieder sind es 75,- €.

